Sparen durch regelmäßigen Zahnarztbesuch?!
Das Bonusheft hat nicht nur den Vorteil, dass es an einen regelmäßigen Besuch bei Ihrem Zahnarzt erinnert und somit zur Gesunderhaltung Ihrer Mundgesundheit beiträgt, sondern Ihre gesetzliche Krankenkasse belohnt Ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche im Falle von Zahnersatz extra.
Bei fünf lückenlos geführten Jahren in Ihrem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss bei Zahnersatz von 60% auf 70%.
Können Sie zehn lückenlos geführte Jahre vorweisen, erhöht sich Ihr Festzuschuss sogar auf 75%.
Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sollten zweimal jährlich zu Ihrem Zahnarzt zur Vorsorge von Zahnerkrankungen.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollten mindestens einmal jährlich eine Untersuchung durchführen lassen.
Aber auch hier gilt:
Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Praxisteam der Zahnarztpraxis Dres. Braunschweiger und Gebauer